SICHERHEIT / AUFZÜGE / ZUTRITTSRECHT


SICHERHEIT

- Stadionordnung
- Reglement Ordnung und Sicherheit für den Leistungssport (LS)



BENUTZUNG DER AUFZÜGE

Die Aufzüge an den Eingängen C und D stehen ausschliesslich folgenden Personen zur Verfügung:

- VIP-Kartenbesitzer (siehe Eingang auf dem Ticket/Abo)

- Rollstuhlfahrer und deren Begleitperson (Eingang D)

- Karten- und Abobesitzer für den Block 206 (Eingang D)

- Personen mit eingeschränkter Mobilität (ärztliches Attest bis spätestens am Mittag des Spieltages einreichen an ticketing@fribourg-gotteron.ch; Blöcke 201-211 - Eingang D; Blöcke 401-415 - Eingang C)



ZUTRITTSRECHT

Zutrittsrecht :

Ein Ticket berechtigt zum einmaligen Eintritt ins Stadion für das gelöste Spiel. Es ist bis zum Spielende zu behalten.

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte anerkennt der Erwerber und Inhaber die Rechte und Pflichten des Reglements Ordnung und Sicherheit der SIHF sowie die am Eisstadion angeschlagene Hausordnung. Diese Reglemente sind auf der Homepage des Clubs ersichtlich. Er anerkennt ebenfalls folgende Vertragsbedingungen :

- Zurücknahme der Eintrittskarte und Rückerstattung des Kaufpreises ist nur bei Absage der Veranstaltung und nur über das Club-Sekretariat bis zwei Wochen nach dem Match möglich. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte zurückerstattet.

- Sollte der Anlass verschoben werden, gilt das Ticket für das Verschiebungsdatum und es besteht kein Rückerstattungsanspruch.

- Beim Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

- Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen das Stadion betreten.

- Es gibt keine Rückerstattung für Personen die gegen die Sicherheits-Vorschriften verstossen.

 

Sicherheitsvorschriften :

Die untenstehenden Vorschriften beziehen sich auf die oben aufgelisteten Reglemente und sind nicht vollständig :

- Die Zuschauer müssen sich einer Zutrittskontrolle unterziehen sowie den Anweisungen der Verantwortlichen und des Sicherheitspersonals Folge leisten. Wer sich weigert wird nicht ins Stadion eingelassen.

- Der Zutritt ist für gewalttätige oder unter Einlfuss von Alkohol oder Drogen stehende Personen verboten.


Das Mitbringen und Gebrauchen folgender Gegenstände in der Eishalle ist untersagt :

- Feuerwaffen und Messer aller Art.

- Schlagringe und Baseball-Schläger.

- Feuerwerkskörper aller Art (Raketen, Rauchpetarden, Knallkörper, etc.)

- Flaschen und Büchsen aller Art (Glas-, PET-, Plastik-, Aluminium, etc.)

- Lasergeräte, provozierende Spruchbänder

- Objekte die gefährlich sind oder vom Sicherheitsdienst als gefährlich eingestuft werden.

Die Zuschauer müssen sich im Sinne von "Fair-Play" verhalten und Gewalttaten vermeiden.

Das Rauchen ist im Stadion verboten.

 

Haftung :

Für enstandene Schäden vor, während oder nach einer Eishockeyveranstaltung lehnt die HC Fribourg-Gottéron AG jede Haftung ab.